Aktive Bodenpolitik und Baurechte

Der Kanton Basel-Stadt ist einer der grössten Baurechtsgeber der Schweiz. Er betreibt seit langem eine aktive Bodenpolitik und fördert langfristig die Entwicklung des Kantons Basel-Stadt als Wohn- und Lebensraum, Wirtschaftsstandort und Zentrum der Region.

Unser Kompetenzzentrum für Baurechte mit seinem Team von acht Spezialistinnen und Spezialisten bewirtschaftet rund 700 Baurechtsverträge.

Baurechte des Kantons Basel-Stadt

Der Kanton Basel-Stadt gibt sein Land gezielt im Baurecht ab. So stellt er es für bestimmte Zwecke zur Verfügung – Wohnungsbau, Ansiedlung von Gewerbe oder Dienstleistungen von öffentlich-rechtlichen Anstalten (z.B. BVB und Spitäler), etc. – und kann nach Ablauf des Baurechts wieder über das Land verfügen.

Ein Baurecht bezeichnet das Recht, ein Grundstück zu bebauen und für eine bestimmte Zeit zu nutzen, ohne das Land im Eigentum zu halten. Wer ein Gebäude im Baurecht errichtet, benötigt so kein zusätzliches Kapital, um den Boden zu erwerben, und wer Land nicht selbst für Bauten nutzen will, kann es gegen Entgelt befristet für die Bebauung und Nutzung zur Verfügung stellen. Das Baurecht wird ins Grundbuch eingetragen und bietet beiden Seiten Vorteile und langfristige Sicherheit (100 Jahre).

Baurechte vergibt der Kanton an interessierte Investoren, seien dies Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus, Unternehmen, Privatpersonen oder öffentlich-rechtliche Anstalten. 

Wohnbaugenossenschaften

Genossenschaftliche Wohnbauträger tragen mit ihren Liegenschaften zu einem attraktiven und vielfältigen Wohnangebot bei. Im Kanton Basel-Stadt verfügen Wohnbaugenossenschaften über rund 11‘000 Wohnungen und damit über zehn Prozent des ganzen Wohnangebots. Rund 40% davon liegen auf Grundstücken im Eigentum des Kantons Basel-Stadt (im Baurecht).

Beispiele:

Burgfelderstrasse

Westfeld

Am Bachgraben

Areal Schoren

Areal Riehenring

Areal Niederholz in Riehen

Hegenheimerstrasse

In den letzten Jahren hat der Kanton zahlreiche Baurechte zugunsten von genossenschaftlichen Wohnbauträgern vergeben. Der Kanton Basel-Stadt fördert Genossenschaftswohnungen gezielt durch die Abgabe von Land im Baurecht und hat in Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen Wohnbauträgern spezielle Baurechtskonditionen für Genossenschaften erarbeitet: den partnerschaftlichen Baurechtsvertrag Plus.

Der partnerschaftliche Baurechtsvertrag Plus enthält einerseites Elemente, die den Genossenschaften entgegenkommen und andererseits Elemente, die von ihnen zusätzliche Leistungen einfordern:

  • Staffelung des anfänglichen Baurechtszinses: Der partnerschaftliche Baurechtsvertrag Plus sieht einen anfänglich reduzierten und gestaffelten Baurechtszins vor, der den Genossenschaften in der mit dem höchsten finanziellen Risiko behafteten Anfangsphase entgegenkommt.
  • Erneuerungsfonds: Die Genossenschaften eröffnen einen Erneuerungsfonds. Dank dieses Fonds werden künftig die notwendigen Sanierungen und Erneuerungen für die Genossenschaften finanzierbar sein.
  • Wohnpolitische Auflagen: Das dritte Element des partnerschaftlichen Baurechtsvertrags Plus sind wohnpolitische Auflagen. Durch sie stellt der Kanton sicher, dass auf den an Genossenschaften vergebenen Baurechtsparzellen Wohnungen realisiert werden, welche den wohnpolitischen Zielen des Kantons entsprechen – etwa bezüglich Nachhaltigkeit, Architektur und Städtebau, soziale Durchmischung und Ausbaustandards, etc.

Seit Einführung des partnerschaftlichen Baurechtsvertrags Plus hat der Kanton die Grundlage für zusätzliche Genossenschaftswohnungen durch die Abgabe von Arealen im Baurecht geschaffen.

Gewerbe

Gewerbeareale stehen im Baurecht zur Verfügung. Die folgenden Areale zeigen drei Beispiele:

Werkarena Basel

Die rund 4‘300 Quadratmeter grosse Parzelle an der Neudorfstrasse vergab der Kantons Basel-Stadt an die Steiner AG im Baurecht . Sie liegt perfekt ans Autobahnnetz angeschlossen und kaum mehr als fünf Minuten vom EuroAirport entfernt. Mit der Werkarena entsteht in Basel ein Business Park mit Gewerbegeschossen, Erschliessung, Gastro-Konzept sowie Möglichkeiten zur Nutzung zentraler Infrastrukturen. Gewerbe und KMU können Nutzflächen im Stockwerkeigentum erwerben oder mieten. 

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Gewerbeflächen, Aesch Soleil

Mitten in Europa, zehn Kilometer ausserhalb der Stadt Basel, im Grünen und mit hervorragender verkehrstechnischer Anbindung an ÖV und Autobahn und den nahen EuroAirport liegt das Areal Aesch Nord des Kantons Basel-Stadt. Es umfasst insgesamt 100‘000 m2 Land und steht einer langjährigen gewerblichen Nutzung im Baurecht zur Verfügung.

Die Gewerbeflächen sind Teil des Entwicklungsareals Aesch Soleil der Gemeinde Aesch.

» www.aeschsoleil.ch

Hegenheimermattweg, Allschwil

In Allschwil stehen auf einem Areal des Kantons Basel-Stadt am Hegenheimermattweg und an der Kreuzstrasse rund 25‘000 m2 dem Gewerbe zur Verfügung. Die Hälfte der Fläche ist bereits im Baurecht vergeben und konnte an Unternehmen vermietet werden, die neue Arbeitsplätze geschaffen haben.