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Der Regierungsrat genehmigt zwei Verträge zum Hafenkran - das Baugesuch kann nun eingegeben werden

Die Eröffnung des Hafenkrans als Gastrobetrieb wird voraussichtlich auf Sommer 2020 möglich

Als Beitrag für eine positive Belebung des Kleinbasler Rheinufers im Bereich der Uferstrasse hatte Novartis dem Kantons Basel-Stadt einen Hafenkran geschenkt. Der Schenkungsvertrag sah vor, dass zur Remontage des Hafenkrans auf der entsprechenden Fläche an der Uferstrasse ein Unterbaurecht zu Gunsten des Kantons Basel-Stadt errichtet wird. Im Vertrag wurde ebenfalls festgehalten, dass die hafenkran basel gmbh des Gastrounternehmers Simon Lutz im Hafenkran einen Gastrobetrieb errichten soll. Simon Lutz hatte das Gastronomiekonzept „Kranbuvette & Schiff“ initiiert und den Kontakt zu Novartis aufgenommen.

In seiner heutigen Sitzung hat nun der Regierungsrat zwei Verträge genehmigt. Einerseits den Unterbaurechtsvertrag mit den Schweizerischen Rheinhäfen als Vertreterin der Grundeigentümerin zu Gunsten des Kantons Basel-Stadt und andererseits eine Absichtserklärung mit der hafenkran basel gmbh zum künftigen Gastrobetrieb.

Die feierliche Übergabe des Hafenkrans von der Novartis Pharma AG an den Kanton hat im Herbst 2017 stattgefunden. Nach der Genehmigung der Verträge durch den Regierungsrat kann nun das Baugesuch für den Betrieb des Hafenkrans eingereicht werden. Der Gastrobetrieb wird voraussichtlich auf Sommer 2020 eröffnet und ist vorerst auf fünf Jahre befristet. Eine Verlängerung der Nutzung ist grundsätzlich möglich aber abhängig von der Weiterentwicklung des Hafenareals.

Weitere Auskünfte

Dr. Barbara Neidhart, Tel. +41 61 267 46 27

Leiterin Kommunikation & Marketing

Immobilien Basel-Stadt